Sachkundige im Pflanzenschutz…

... sind zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet, wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden wollen. Wiederkehrend ist in jedem 3-Jahres-Zeitraum eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Ihre Teilnahme ist durch eine Bescheinigung zu belegen, bei Kontrollen muss diese Teilnahmebescheinigung vorgezeigt werden. In Kooperation mit der Wilhelm Kemming GmbH im Sächsischen Roßwein/Haßlau wird der Landwirtschaftsberater Dipl.agr. Andreas Wilhelm eine solche zertifizierte [...]